Personaldienstleistung

Atemschutzgerätewarte nach fwdv 7

Gerätewarte im Gasschutzwesen und nach bgr/guv-r 190

Atemschutzgeräte einschließlich der Atemanschlüsse müssen pfleglich behandelt, sorgfältig gewartet und regelmäßig geprüft werden.

Zum Instandhalten der Atemschutzgeräte einschließlich der Atemanschlüsse gehören das Reinigen, Desinfizieren und Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft nach dem Gebrauch sowie die Prüfung durch einen Atemschutzgerätewart nach festgelegten Fristen mit Mess und Prüfgeräten.

 

Qualifiziertes fachpersonal tragebare gaswarngeräte

Unsere Mitarbeiter besitzen die spezifischen Kenntnisse und Handhabungen, die notwendig sind, um Wartungs- und Reparaturarbeiten im Rahmen der Gebrauchsanweisungen und die vorgeschriebene Funktionskontrolle an tragbaren Gaswarngeräten durchzuführen.